Number: 8644035
Country: Germany
Source: TED
Schülerbeförderung 2018
Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Schülerspezialverkehres für das Schulverwaltungsamt der Stadt Dortmund. Die Vertragslaufzeit variiert je Los.
Schülerbeförderung zur Brechtener Grundschule
Dortmund
Schülerbeförderung zur Brechtener Grundschule, Evinger Str. 600 bzw. Am Birkenbaum 35, 44339 Dortmund
Schülerbeförderung zur Eintracht Grundschule
Schülerbeförderung zur Eintracht Grundschule, Heinrich-Pieper-Str. 2, 44267 Dortmund
Schülerbeförderung zur Roncalli Grundschule
Schülerbeförderung zur Roncalli Grundschule, Husener Eichwaldstr. 270, 44319 Dortmund
Schülerbeförderung zur Wichlinghofer Grundschule
Schülerbeförderung zur Eichlinghofer- Grundschule
Schülerbeförderung zur Eichlinghofer- Grundschule, Stortsweg 52 – 54, 44227 Dortmund
Schülerbeförderung zur Schragmüller Grundschule
Schülerbeförderung zur Schragmüller Grundschule, Castroper Straße 153, 44357 Dortmund
Schülerbeförderung zur Tremoniaschule
Schülerbeförderung zur Tremoniaschule, Sendstraße 100 - 102, 44143 Dortmund, Primarstufe (Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung)
Schülerbeförderung zur Tremoniaschule, Winkelriedweg 4, 44141 Dortmund, Sekundarstufe I (Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung)
Schülerbeförderung Berswordt Europaschule
Schülerbeförderung von Schülern der Berswordt Europaschule zur Turnhalle der Uhland-Grundschule
Schülerbeförderung Widey Grundschule
Schülerbeförderung von der Widey Grundschule, Egilmarstr. 40, 44379 Dortmund zu der Turnhalle der Hangeney Grundschule, Hangeneystr. 60, 44379 Dortmund
Schülerbeförderung Brüder-Grimm Grundschule
Schülerbeförderung von Schülern der Brüder-Grimm Grundschule, Leostr. 33, 44225 Dortmund
Zu den Turnhallen
Der Kirchhörder-Grundschule, Kobbendelle 6, 44229 Dortmund und
Langeloh-Grundschule, Löttringhauser Str. 237, 44229 Dortmund
Der Eichlinghofer-Grundschule, Stortsweg 52 - 54, 44227 Dortmund und
Ostenberg-Grundschule, Baroper Kirchweg 5, 44227 Dortmund
Schülerbeförderung zur Fine-Frau-Grundschule
Schülerbeförderung zur Brücherhof-Grundschule
Schülerbeförderung zur Jungferntal-Grundschule
Schülerbeförderung zur Reichshof-Grundschule
Schülerbeförderung zur Berghofer-Grundschule
Schülerbeförderung zur Friedrich-Ebert-Grundschule
Schülerbeförderung zur Brechtener-Grundschule
Schülerbeförderung zur Emschertal-Grundschule
Schülerbeförderung zur Siegfried-Drupp-Grundschule
Schülerbeförderung zur Schubert-Grundschule
Schülerbeförderung zur Grundschule am Dorney
Schülerbeförderung Franziskus-Grundschule
Schülerbeförderung von Schülern der Franziskus-Grundschule,
Robert-Koch-Str. 50, 44143 Dortmund
Zu der Turnhalle
Der Uhland-Grundschule, Heilbronner Str. 4, 44143 Dortmund
Schülerbeförderung Lichtendorfer-Grundschule
Fahrten der Lichtendorfer-Grundschule zur Turnhalle
Schülerbeförderung zur Helmut-Körnig-Halle
Fahrten zur Helmut-Körnig-Halle, Strobelallee, Dortmund
Schülerbeförderung Max-Wittmann-Schule
Schülerbeförderung Max-Wittmann-Schule (Linie 1)
Schülerbeförderung Max-Wittmann-Schule (Linie 2)
Schülerbeförderung Max-Wittmann-Schule (Linie 3)
Schülerbeförderung Max-Wittmann-Schule (Linie 4)
Schülerbeförderung Max-Wittmann-Schule (Linie 5)
Schülerbeförderung Max-Wittmann-Schule (Linie 6)
Schülerbeförderung zur Bach-Grundschule
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 26.4.2005 – IR 12.2.2006-Nr.3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Erklärungen und Nachweise entsprechend dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW)
Ferner sind die nach § 4, § 7 und § 8 TVgG NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen oder Nachweiseabzugeben.
Die nach dem TVgG NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen sollen möglichst bereits mit Angebotsabgabe eingereicht werden. Liegen diese dem Angebot nicht bei, werden die erforderlichen Nachweise und Erklärungen im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung innerhalb einer kurzen Fristentsprechend § 9 TVgG NRW angefordert. Werden die erforderlichen Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der festgelegten Frist rechtzeitig beim öffentlichen Auftraggeber vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen.
Nähere Informationen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben.
Der Auftraggeber wird bei Dienstleistungen ab einer Auftragssumme von 25.000,00 EUR und bei Lieferleistungen ab 30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justizanfordern.
Subunternehmer:
Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Bietergemeinschaften:
Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (Zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlosangefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFYKWR
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.