Number: 8514421
Country: Germany
Source: TED
2. S-Bahn-Stammstrecke München Vorabmaßnahmen VE 28 c Haltepunkt Hauptbahnhof Bahnhofplatz
Erstellung von Ersatzanlagen der technischen Gebäudeausrüstung.
Unter anderem:
— Heizung/Lüftung/Sanitär,
— Sprinkler,
— Informationstechnik,
— Telekommunikation,
— Elektro (einschließlich Mittelspannungsanlagen/Trafostationen/Verteilung und Beleuchtungsanlagen, sowie Kabelanlagen),
— brandschutztechnische Anlage sowie,
— Anpassung/Verlegung von Leitungen, Kabeln und Kanälen im bestehenden Empfangsgebäude zur Freimachung des Baufeldes.
Für mehr Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
2. S-Bahn-Stammstrecke München Vorabmaßnahmen VE 28c Haltepunkt Hauptbahnhof Bahnhofplatz
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Für die wesentlichen ausgeschriebenen Leistungen liegt noch keine Baufreigabe in finanzieller Hinsicht vor. Eine Auftragserteilung ist derzeit nur für den Fall vorgesehen, dass diese Voraussetzungen zum Zuschlagszeitpunkt vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann dies zur Aufhebung dieses Vergabeverfahrens führen.
Zum Download im Vergabeportal der DB AG stehen neben den kompletten Ausschreibungsunterlagen auch Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb (Formblätter T0 bis T7.4) zur Verfügung. Es ist ausreichend für die Bewerbung zur Teilnahme am Verfahren diese Formblätter ggf. ergänzt durch Anlagen zu verwenden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärungen gemäß dem Dokument „2.00 Bauvertrag mit Angebotserklärung v1.pdf“ der Ausschreibungsunterlagen. Es ist ausreichend dieses Dokument bearbeitet und mit dem unterschriebenen Angebot einzureichen. Separate Unterlagen sind nicht erforderlich.
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
— DB Engineering und Consulting GmbH.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Änderungsvorschläge / Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung abweichen, sind ohne gleichzeitige Abgabe eines Hauptangebotes nicht zugelassen.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zum Download im Bieterportal der DB AG unter der Internetadresse http://www.deutschebahn.com/bieterportal zur Verfügung gestellt.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.