Number: 6468783
Country: Germany
Source: TED
SBH VOB OV 050-17 IE – Neubau eines Klassenhauses, Meerweinstraße 26-28 in 22303 Hamburg – hier: Dachdichtungs- und Klempnerarbeiten, Gerüstbau, Fensterarbeiten und Außentüren
Die Stadtteilschule befindet sich im Hamburger Stadtteil Winterhude. Die Baumaßnahme umfasst den Neubau eines Klassenhauses an dem historisch gewachsenen Schulstandort an der Meerweinstraße 26-28 vis-à-vis zu dem unter Denkmalschutz stehenden Hauptgebäude der Stadtteilschule von Fritz Schumacher.
Der Neubau des Klassenhauses ist als 3-geschossiges Gebäude mit Teilunterkellerung geplant. Das 2. Obergeschoss ist an der Südostseite zurückgestaffelt.
Die BGF des Gebäudes beträgt ca. 3 925 m2. Die Baustelle ist über die angrenzende Wohnstraße Geißlertwiete unabhängig vom Schulbetrieb anfahrbar. Der Schulbetrieb läuft während der Bauarbeiten in anderen Gebäudeteilen weiter.
Dachdichtungs- und Klempnerarbeiten
Hamburg
Dachabdichtung Hauptdach:
— 1 370 m2 Untergrund reinigen u. Voranstrich,
— 1 150 m2 Dampfsperre, 220 m2 Dampfsperre an Attika,
— 1 150 m2 Grunddämmung EPS 035 100 mm,
— 1 150 m2 Gefälledämmung EPS 035 i.M. 140 mm,
— 220 m2 Wärmedämmung EPS 035 80 mm Attika,
— 1 150 m2 Dachabdichtung 2-lagig (PYE-KTG S4 u. PYE-KTP S5),
— 190 m Dachrandanschluss,
— 25 St. Anschlagpunkte Flachdach-Absturzsicherung,
— 164 m Sicherungsseil Flachdach-Absturzsicherung.
Dachabdichtung Freiluftklasse:
— 345 m2 Untergrund reinigen u. Voranstrich,
— 220 m2 Dampfsperre,
— 125 m2 Dampfsperre an Brüstung/Wand/Fassade,
— 220 m2 Grunddämmung EPS 035 60 mm,
— 220 m2 Gefälledämmung EPS 035 i.M. 140 mm,
— 220 m2 Dachabdichtung 2-lagig (PYE-KTG S4 u. PYE-KTP S5),
— 70 m Dachrandanschluss Brüstung/Wand,
— 65 m Dachrandabschluss an geschosshoher Fassade,
— 70 m Aluminium-Blende für Dachrandabschluss.
Dachentwässerung:
— 6 St. Attikaablauf DN 100,
— 13 St. Attikaablauf als Notüberlauf mit Speier DN 100,
— 65 m Entwässerungsrinne vor Fassade,
— 85 m Fallrohr TiZn rechteckig 100/100 mm,
— 30 m Fallrohr TiZn rechteckig 60/60 mm,
— 12 St. Dachablaufsysteme Vordächer.
Dachbegrünung/Dachbeläge:
— 130 m2 Rollkiesschüttung,
— 1 150 m2 extensives Gründach mit Sedum-Sprossen und Sedum-/Flachballenpflanzen,
— 305 m2 Betonplatten-Dachbelag.
Dachhautdurchdringungen TGA:
— 4 St. Entlüftungshauben DN 100,
— 1 St. Entlüftungshaube DN 125,
— 1 St. Schwanenhalsdurchführung,
— 5 St. Flachdachsockel bis Größe 800 x 1 200 mm,
— 1 420 m2 Bodenabdichtung der Sohle UG und EG gegen Bodenfeuchtigkeit,
— 170 m2 Flüssigkunststoffabdichtung (PMMA) Vordächer.
Gerüstbauarbeiten
— 2 475 m2 Fassadengerüst LK 4 inkl. Schutznetz und Konsolverbreiterung 0,50 m sukzessive abhängig Rohbauablauf aufstellen, 28 Wo. Vorhaltung,
— 11 St. Lasttürme H=7 m zur Unterstützung Vordächer, 28 Wo. Vorhaltung,
— 16 St. Lasttürme H=3,50 m zur Unterstützung Vordächer, 28 Wo. Vorhaltung,
— 2 St. Arbeitsbühnen fahrbar, 16 Wo. Vorhaltung.
Fensterbauarbeiten und Außentüren
— 40 St. Fensterbänder 3 355 x 2 120 mm (3-teilig),
— 20 St. Blendelemente 250 x 2 120 mm,
— 4 St. Fensterbänder 3 070 x 2 120 mm (3-teilig),
— 12 St. Fensterbänder bis 3 775 x 3 110 mm (2-/3-teilig),
— 14 St. Fensterbänder bis 3 355 x 3 110 mm (2-/5-teilig),
— 9 St. Blendelemente 250 x 3 110 mm,
— 8 St. Fensterbänder bis 3 355 x 2 770 mm (2-/3-teilig),
— 4 St. Blendelemente 250 x 2 770 mm.
Pfosten-Riegel-Fassaden:
— 1 St. Pfosten-Riegel-Fassade 25,90 m x 6,83 m,
— 2 St. Einsatzelemente Außentüren,
— 3 St. Einsatzelemente RWA-Lamellenfenster inkl. Antrieb und Steuerung.
Außentüren:
— 15 St. Außentüranlagen bis 3 775 x 3 110 mm (2-/5-teilig), in weiten Teilen angrenzend oder integriert in durchlaufende Fensterbänder.
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
Bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.