Number: 1756865
Country: Germany
Source: TED
Reinigungsleistungen für städtische Gebäude.
Unterhaltsreinigung und Grundreinigung in städtischen Gebäuden.
Reinigungsleistungen Korschenbroich, Herrenshoff, Liedberg
Die 17 städtischen Liegenschaften des Loses 1 (Schulen, Kindergärten, Sporthallen) liegen in den Ortsteilen Korschenbroich, Herrenshoff und Liedberg.
Reinigungsleistungen Kleinenbroich, Glehn
Die 16 städtischen Liegenschaften des Loses 2 (Schulen, Kindergärten, Sporthallen, Umkleidegebäude Sportplatz) liegen in den Ortsteilen Kleinenbroich und Glehn.
Unterhalts- und Grundreinigung in städt. Gebäuden in Korschenbroich, Herrenshoff, Liedberg
Unterhalts- und Grundreinigung in städt. Gebäuden in Kleinenbroich und Glehn
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYCYFUF.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Rechtsmittelfristen des § 160 Absatz 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,
soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebe.