Number: 17099829
Country: Germany
Source: TED
ABS48; VE KT04, Kabelverlegung und Kabelmontage; Str. 4570, 4550, 4560. Leutkirch – Wangen – Hergatz
ABS48; VE KT04, Kabelverlegung und Kabelmontage; Str. 4570, 4550, 4560. Leutkirch – Wangen – Hergatz.
Baufeldfreimachung und Herstellung Endzustand, Streckenfernmeldekabel-Tk zur Errichtung der „oberen Argen Brücke“, (Str. 4560)
ABS48; Str. 4570, 4550, 4560. Leutkirch – Wangen – Hergatz
Los 1, Baufeldfreimachung und Herstellung Endzustand, Streckenfernmeldekabel-Tk zur Errichtung der „oberen Argen Brücke“, (Str. 4560)
— Abschnitt 1: Herstellung Baufreiheit sowie Endzustand, Verlege- und Montagearbeiten am F4606, 20“ sowie am F7150, 60‘
Im Rahmen dieser Ausschreibung sind für Tk alle Leistungen zur Kabelverlegung einschließlich der erforderlichen Begleitarbeiten (Trog auf- und zu deckeln usw.) als auch sämtliche Montage und Lieferleistungen für Muffen und Endeinrichtungen aller neu zu errichtenden Kabelanlagen zu erbringen. Die Kabelanlagen sind nach ihrer Errichtung entsprechend Vorschrift zu Messen und zur Abnahme einschließlich erforderlicher Unterlagen vorzubereiten.
VE KT 4.1 Strecke 4560 Wangen – Hergatz
Die beiden Streckenfernmeldekabel F4606, 20“ sowie F7150, 60‘ sind im Bereich der neu zu errichtenden „Oberen Argen Brücke“ aus 2019 als Endzustand aufgebaut. Für die Errichtung der Brücke ist Baufreiheit zu schaffen. Dazu werden die beiden Kabel an den Bestandsmuffen F4606, M90/91 und F7150, M33/34 aufgetrennt. Dann werden die Kabel in Richtung Hergatz bis ca. km 14,550 aus dem Baufeld zurückgehzogen, provisorisch abgelegt und gesichert.
Nach Fertigstellung der Brück einschließlich des Kabelführungssystems auf der Brücke werden die Kabel bis zum ursprünglichen Standort zurückgezogen und im Endzustand verelgt. Für das Kabel F4606 wird eine neue Verbindungsmuffe montiert. Das Kabel F7150 wir in die Bestandsmuffe neu eingespleißt.
Nach Inbetriebnahme des Streckenabschnittes zwischen Leutkirch – Kißlegg – Wangen – Hergatz mit den neu errichteten Streckenfernmeldekabeln und Tk-Anlagen gehen die nicht mehr benötigten vorhandenen Tk-Anlagen außer Betrieb und werden ersatzlos Zurückgebaut. Der Rückbau der Tk-Kabelanlagen ist Bestandteil dieser Ausschreibung.
ESTW-Z Kißlegg bis Relaisgebäude Wangen (Str. 4560) aufgeteilt in
Los 2 ESTW-Z Kißlegg bis Relaisgebäude Wangen (Str. 4560) aufgeteilt in
— Abschnitt 1: Verlege- und Montagearbeiten am F4606, 20“,
— Abschnitt 2: Anpassungen am Bestand, Verlege und Montagearbeiten am F7150, 60‘.
Für die beiden Streckenfernmeldekabel F4606, 20“ sowie F7150, 60‘ wird zwischen dem ESTW-Z Kißlegg und dem Relaisgebäude Wangen der Endzustand aufgebaut. Dazu sind die Kabel in durch den Kabeltiefbau errichtete durchgängige Kabelführungssysteme links und rechts der Gleisanlagen zu verlegen bzw. aus dem Provisorium zu verschwenken. Die zu montierenden Muffen und Mehrlängen sind herzustellen. Nachträglich werden dann durch den AN Kabeltiefbau die entsprechenden Bausätze errichtet um auf Verschiebungen reagieren zu können.
Des Weiteren sind die Kabel in die entsprechenden Gebäude bzw. Betriebsstellen entlang der Strecke einzuführen insoweit dies nicht schon im Rahmen des IBN-Zustandes ESTW-Z Kißlegg erfolgt ist.
Im ESTW-Z Kißlegg ist das Kabel F4606, 20“ als Zwischeneinführung eingeführt. Da die ersten beiden Kabellängen aus dem IBN-Zustand ESTW-Kißlegg für den Endzustand weiter verwendet werden können wir das Kabel erst ab der Muffe 2/3 bis in das Relaisgebäude in Wangen neu verlegt und montiert. Für den Anschluss der BTS-Kißlegg wird das vorhandenen Stichkabel mittels einer Verbindungsmuffe verlängert und in F4606 eingespleißt. Die BTS Kohlhäuser wird über ein neues Stichkabel angebunden. In Wangen wird das Kabel ebenfalls als Zwischeneinführung aufgebaut und in bestehenden Kabelendgestellen auf entsprechenden Endverschlüssen aufgelegt.
Das LWL-F7150, 60‘ ist in Kißlegg als auch in Wangen bereits Volleingeführt. Es wird nur die letzte Länge vor Wangen ersetzt und neu verlegt. Das neu verlegte Kabel wird zwischen der Bestandsmuffe M31/32 und der Übergabemuffe im Relaisgebäude ersetzt. Die BTS Kohlhäuser wird über ein neu zu verlegendes Stichkabel zwischen der BTS und der VAM 28/29 angebunden. Der Abschluss in der BTS erfolgt auf einem FPBGT.
Stellwerk Leutkirch bis ESTW-Z Kißlegg (Str. 4550 und 4570) aufgeteilt in
Los 3, Stellwerk Leutkirch bis ESTW-Z Kißlegg (Str. 4550 und 4570) aufgeteilt in
Für die beiden Streckenfernmeldekabel F4606, 20“ sowie F7150, 60‘ wird zwischen dem Relaisgebäude Leutkirch und dem ESTW-Z Kißlegg der Endzustand aufgebaut. Dazu sind die Kabel in durch den Kabeltiefbau errichtete durchgängige Kabelführungssysteme links und rechts der Gleisanlagen zu verlegen bzw. aus dem Provisorium zu verschwenken. Die zu montierenden Muffen und Mehrlängen sind herzustellen. Nachträglich werden dann durch den AN Kabeltiefbau die entsprechenden Bausätze errichtet um auf Verschiebungen reagieren zu können.
In Leutkirch wird das Kabel F4606, 20“ als Volleinführung Endeingeführt und in bestehenden Kabelendgestellen auf entsprechenden Endverschlüssen aufgelegt. In Kißlegg wird das Kabel nur noch mittels einer Aufteilungsmuffe im KvZ auf die bestehenden Aufteilungskabel gespleißt. Das UrW Leutkirch als auch die BTS Heggelbach werden mittels Stichkabel zu einem BSH angebunden und auf einem WTEV abgeschlossen.
Das LWL-F7150, 60‘ ist in Leutkirch als auch in Kißlegg bereits Volleingeführt. Es wird der Bereich von km 67,160 bis 60,300 durch ein neu zu verlegendes Kabel ersetzt. Das UrW Leutkirch wird über ein Stichkabel im BSH angebunden das auf einer BUDI-Box abgeschlossen wird. Für die BTS Heggelbach wird das bestehende Stichkabel in die neu errichtete Muffe umgespleißt.
Relaisgebäude Wangen bis Empfangsgebäude Hergatz (Str. 4560) aufgeteilt in Abschnitt 1: Verlege- und Montagearbeiten am F4606, 20“ Abschnitt 2: Verlege und Montagearbeiten am F7150, 60‘
Los 4, Relaisgebäude Wangen bis Empfangsgebäude Hergatz (Str. 4560) aufgeteilt in
— Abschnitt 2: Verlege und Montagearbeiten am F7150, 60‘.
VE KT 4.4 Strecke 4560 Wangen – Hergatz
Für die beiden Streckenfernmeldekabel F4606, 20“ sowie F7150, 60‘ wird zwischen dem Relaisgebäude Wangen und dem EG Hergatz der Endzustand aufgebaut. Dazu sind die Kabel in durch den Kabeltiefbau errichtete durchgängige Kabelführungssysteme links und rechts der Gleisanlagen komplett neu zu verlegen. Die zu montierenden Muffen und Mehrlängen sind herzustellen. Nachträglich werden dann durch den AN Kabeltiefbau die entsprechenden Bausätze errichtet um auf Verschiebungen reagieren zu können.
Des Weiteren sind die Kabel in die entsprechenden Gebäude bzw. Betriebsstellen entlang der Strecke neu einzuführen.
In Wangen wird das Kabel F4606, 20“ als Zwischeneinführung eingeführt und in bestehenden Kabelendgestellen auf entsprechenden Endverschlüssen aufgelegt. In Hergatz erfolgt der Kabelabschluss als Endeinführung im Bestehenden Kabelendgestell.
Das LWL-F7150, 60‘ ist aus Richtung Kißlegg bereits eingeführt und auf GSS und GPS Baugruppenträgern im FIST-WR abgeschlossen. Richtung Hergatz erfolgt der Abschluss im Vorhandenen FIST-WR auf neu zu errichtenden GSS und GPS Baugruppenträgern. In Hergatz erfolgt der Abschluss als Endeinführung ebenfalls auf neu zu errichtenden GSS und GPS Baugruppenträgern.
Baufeldfreimachung und Herstellung Endzustand, Streckenfernmeldekabel-Tk zur Errichtung der „oberen Argen Brücke“, (Str. 4560)
ESTW-Z Kißlegg bis Relaisgebäude Wangen (Str. 4560) aufgeteilt in
Stellwerk Leutkirch bis ESTW-Z Kißlegg (Str. 4550 und 4570) aufgeteilt in
Relaisgebäude Wangen bis Empfangsgebäude Hergatz (Str. 4560) aufgeteilt in Abschnitt 1: Verlege- und Montagearbeiten am F4606, 20“ Abschnitt 2: Verlege und Montagearbeiten am F7150, 60‘
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben. Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1 bis III.2.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich: Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor. Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.