Number: 14839597
Country: Germany
Source: TED
Planungsleistungen für die Sanierung Jahnstadion
Das Jahnstadion mit der Leichtathletiknebenanlage wird für den Schulsport des Sport- und Lessinggymnasiums Neubrandenburg, als Trainings- und Wettkampfstätte des SC Neubrandenburg, für den Leistungsbereichs des Olympiastützpunktes M-V sowie für den Vereinssport und gesellschaftliche Veranstaltungen genutzt.
Die Sportstätte soll umfassend saniert werden.
Es werden Planungsleistungen für die Freianlagenplanung, die Beleuchtungsanlage und Tragwerksplanung benötigt.
Planungsleistungen für Freianlagen
Neubrandenburg
Freianlagenplanung nach § 38 ff. HOAI, LPh 3 - 9 Zunächst wird die Leistungsphase 3 beauftragt.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 3-9 in Abhängigkeit der Bereitstellung der finanziellen Mittel.
Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung.
Planungsleistungen für die elektrotechnische Anlage
Planung Technische Ausrüstung nach § 53 ff. HOAI, LPh 3 - 9 Zunächst wird die Leistungsphase 3 beauftragt.
Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung
Tragwerksplanung
Tragwerksplanung nach § 49 ff. HOAI, LPh 3 - 9 Zunächst wird die Leistungsphase 3 beauftragt.
Erforderliche Teilnahmebedingungen sind in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Der Bewerberbogen ist mit seinen Anlagen zwingend auszufüllen und einzureichen. Unvollständige Angaben führen zum Ausschluss.
Die Informationsübermittlung erfolgt über das Vergabeportal.
Nach Auswertung werden die Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Präsentation und Verhandlung eingeladen. Sofern Bewerber die gleiche Punktzahl erreichen, erfolgt eine Auslosung. Ggf. können Nachrücker aufgefordert werden.
Die Vergabeentscheidung steht unter dem Finanzierungsvorbehalt sowie der Entscheidung der politischen Gremien! HINWEIS: Im Bewerberbogen wird der Berufstand „Architekt“ gefordert. Es gelten auch Nachweise für die Berufsqualifikation „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ gemäß § 75 VgV.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
— der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.