Number: 1438251
Country: Germany
Source: TED
Schülerbeförderung von schulwegunfähigen Kindern nach § 161 Hessisches Schulgesetz.
Der Magistrat der Stadt Rüsselsheim am Main schreibt die Schülerbeförderung von schulwegunfähigen Kindern nach § 161 Hessisches Schulgesetz aud dem Stadtgebiet Rüsselsheim am Main sowie aus den Nachbargemeinden zu den verschiedenen Schulen aus.
Die Laufzeit beträgt ein Schuljahr (14.8.2017 bis 22.6.2018). Der Auftrag enthält Verlängerungsoptionen.
Rüsselsheim am Main – Darmstadt – Rüsselsheim am Main
Siehe Leistungsverzeichnis.
Rüsselsheim am Main (Berliner Viertel) – Rüsselsheim am Main (Innenstadt) – Rüsselsheim am Main (Berliner Viertel
Rüsselsheim am Main – Lnagen – Rüsselsheim am Main
Rüsselsheim am Main – Rüsselsheim am Main (Bauschheim) – Rüsselsheim am Main (Königstädten) Rüsselsheim am Main
Zur Helen- Keller- Schule
Rüsselsheim am Main – Langen – Rüsselsheim am Main
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).