Number: 12489246
Country: Germany
Source: TED
Rahmenvertrag Messebau und Lagerung
Ausgeschrieben wird der Abschluss eines Rahmenvertrags zur Abwicklung von Einzelaufträgen und damit zusammenhängenden Leistungen des Messebaus in Deutschland und im europäischen Ausland für den DAAD gemäß der Leistungsbeschreibung. Die Leistungserbringung beinhaltet insbesondere die 4 folgenden Aufgabenfelder:
— Lagerung/Verwaltung/Wartung von Standelementen,
— Konfektionierung/Transport/Auf- und Abbau des Messestandes,
— Standplanung/Beratung des Messeauftritts,
— Beratung bei der Beschaffung neuer Standmodule/Bereitstellung von neuen Standelementen.
Es handelt sich dabei um die Planung und Realisierung der Beteiligung des DAAD an Bildungsmessen und anderen Veranstaltungen hauptsächlich in Deutschland, aber auch vereinzelt im europäischen Ausland. Ein bestimmtes Auftragsvolumen lässt sich nicht garantieren, da der Umfang der realisierbaren Programmmaßnahmen von den jährlichen Mittelbewilligungen abhängig ist.
Bonn bzw. deutschlandweit und teilweise im europäischen Ausland
Im Rahmen seiner satzungsgemäßen Aufgaben – Pflege akademischer Beziehungen zum Ausland – vermittelt und fördert der DAAD den Austausch von Lehrenden und Lernenden, insbesondere Studierenden, Graduierten und Forschern. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, tritt der DAAD neben Aktionen im eigenen Corporate Design öffentlich u. a. mit folgenden Kampagnen auf: „studieren weltweit – ERLEBE ES!“, „Study in Germany“ und „Research in Germany“.
Im Rahmen dieser Aktionen und Kampagnen beabsichtigt der DAAD weiterhin in Zusammenarbeit mit einem Messebauer auch in den kommenden Jahren die Durchführung von deutschland- und europaweiten Messebeteiligungen und Veranstaltungen. Aber auch andere Bereiche der Tätigkeit des DAAD wie Alumni- und Lektoren-Betreuung sowie Hochschulkooperationen, EU-Bildungsprogramme und Entwicklungszusammenarbeit beinhalten sowohl die Teilnahme an verschiedenen Messen und Konferenzen mit einem eigenen Stand als auch die Ausrichtung eigener Veranstaltungen.
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.