Number: 2864828
Country: Switzerland
Source: TED
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Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann gemäß Art. 30 BöB innerhalb von 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit der Angabe der Beweismittel sowie der Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 12.10.2017, Dok. 989053.